Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine genaue Kopie der eigentlichen Lebenspartnerschaftsurkunde.
In der Lebenspartnerschaftsurkunde sind alle Daten zum Zeitpunkt der Schließung der Lebenspartnerschaft vermerkt. Außerdem enthält diese alle weitere Angaben zu möglichen Veränderungen der Daten, seit Eingehung der Lebenspartnerschaft. Folgende Änderungen der Daten werden z. B. vermerkt: Tod, Ende der Lebenspartnerschaft und Kirchenaustritt.
Die Personen der Lebenspartnerschaft können auf Wunsch weitere Hinweise in der Urkunde vermerken lassen.
Die beglaubigte Abschrift der Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, welches die Lebenspartnerschaft beurkundet hat.